Personaldienstleistung - Die Bereitstellung des Personals
Dienstleistungsunternehmen
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Dienstleistungsunternehmen

Eine Gesellschaft ohne Dienstleistungsunternehmen kann man sich heute nur schwer vorstellen. Unser ganzes Zusammenleben ist auf den Service von Unternehmen und Privatpersonen aufgebaut und vieles wird nur durch die Hilfe und Unterstützung anderer möglich gemacht.
Der Begriff "Dienstleistung" wird also groß geschrieben.

Es ist ein Irrglaube, dass Dienstleistungsunternehmen immer Firmen sein müssen, sondern eigentlich zählt jeder Mensch dazu. Es handelt sich hierbei um einen Sammelbegriff für alle angebotenen Services. Dazu zählen solche Hilfen im Privatbereich wie auch der von Firmen und Unternehmen.

Dienstleistungen unterscheiden sich von Sachgütern darin, dass es sich um einen persönliche Sache handelt welche oft zeitlich beschränkt ist und zwischen zwei Parteien stattfindet. Als Beispiele wären hier Berufe wie Anwälte, Ärzte und Pfleger zu nennen. Sie alle bieten anderen Personen ihre Hilde an und kümmern sich um deren Probleme.

Zu den Dienstleistungsunternehmen zählen aber auch große Unternehmen wie Telefonanbieter. Hier wird die Dienstleistung an eine ganze Gruppe von Personen auf einmal weitergegeben. So entsteht eine richtige Gesellschaft die sich gegenseitig Hilfe und Leistungen anbietet.

Pferdeversicherung und Therapiepferdehaftpflicht

Gerade für Pferdehalter und Therapeuten ist es wichtig eine Pferdeversicherung und Therapiepferdehaftpflicht abzuschließen. Pferde die für eine Therapie oder Pädagogik verwendet werden, dienen dem Unterhalt des Pferdehalters und somit ist eine normale Pferdehaftpflicht nicht ausreichend. Bei einer Therapiepferdehaftpflicht ist eine normale Pferdehaftpflicht enthalten. Auch hier wird unterschieden zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zudem werden Schäden die durch das Therapieren entstehen können zusätzlich abgedeckt. Je nach Versicherungsträger sind das unter anderem das Auf- und Absteigen, das Führen des Pferdes und bei der Versorgung des Pferdes. Auch die Schäden der Patienten oder der Reitbeteiligung können hier abgedeckt werden. Nicht enthalten sind Fehler die durch den Pädagogen bzw. den Reittherapeuten verursacht werden, z.B. falsche Kommandos. Hier muss eine zusätzliche Reittherapeutenhaftpflicht abgeschlossen werden.