Dienstleistungsunternehmen
Eine Gesellschaft ohne
Dienstleistungsunternehmen kann man sich heute nur schwer
vorstellen. Unser ganzes Zusammenleben ist auf den Service von
Unternehmen und Privatpersonen aufgebaut und vieles wird nur durch
die Hilfe und Unterstützung anderer möglich gemacht.
Der Begriff "Dienstleistung" wird also groß geschrieben.
Es ist ein Irrglaube, dass Dienstleistungsunternehmen immer Firmen
sein müssen, sondern eigentlich zählt jeder Mensch dazu. Es handelt
sich hierbei um einen Sammelbegriff für alle angebotenen Services.
Dazu zählen solche Hilfen im Privatbereich wie auch der von Firmen
und Unternehmen.
Dienstleistungen unterscheiden sich von Sachgütern darin, dass es
sich um einen persönliche Sache handelt welche oft zeitlich
beschränkt ist und zwischen zwei Parteien stattfindet. Als
Beispiele wären hier Berufe wie Anwälte, Ärzte und Pfleger zu
nennen. Sie alle bieten anderen Personen ihre Hilde an und kümmern
sich um deren Probleme.
Zu den Dienstleistungsunternehmen zählen aber auch große
Unternehmen wie Telefonanbieter. Hier wird die Dienstleistung an
eine ganze Gruppe von Personen auf einmal weitergegeben. So
entsteht eine richtige Gesellschaft die sich gegenseitig Hilfe und
Leistungen anbietet.
Pferdeversicherung und Therapiepferdehaftpflicht
Gerade für Pferdehalter und Therapeuten ist es wichtig eine
Pferdeversicherung und Therapiepferdehaftpflicht abzuschließen.
Pferde die für eine Therapie oder Pädagogik verwendet werden, dienen dem Unterhalt des Pferdehalters und somit ist eine normale Pferdehaftpflicht nicht ausreichend.
Bei einer Therapiepferdehaftpflicht ist eine normale Pferdehaftpflicht enthalten. Auch hier wird unterschieden zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Zudem werden Schäden die durch das Therapieren entstehen können zusätzlich abgedeckt. Je nach Versicherungsträger sind das unter anderem das Auf- und Absteigen, das Führen des Pferdes und bei der Versorgung des Pferdes. Auch die Schäden der Patienten oder der Reitbeteiligung können hier abgedeckt werden.
Nicht enthalten sind Fehler die durch den Pädagogen bzw. den Reittherapeuten verursacht werden, z.B. falsche Kommandos. Hier muss eine zusätzliche Reittherapeutenhaftpflicht abgeschlossen werden.